
Wie bei den Zahnrädern eines Uhrwerks, so sind auch unser Aktivitäten präzise aufeinander abgestimmt. Sie müssen sich um die Einhaltung vorgeschriebener Wartungsintervalle nicht selber kümmern. Das machen wir für Sie. Die Überwachung geschieht quasi automatisch. Die nach BGR 232 (ehem. ZH 1/494) vorgeschriebene UVV-Prüfung ist in einem heras_sks-Wartungsvertrag von vorne herein eingeschlossen.
Zudem hat die Praxis gezeigt, dass ebenso die regelmäßige Wartung von Tor- und Schrankenanlagen durch den Hersteller erhebliche Kosteneinsparungen bewirkt. Gründe hierfür sind:
Sie erreichen uns unter 01805 . 437277 oder unter service(at)heras-sks.de. Oder nutzen Sie unser Kontaktformular.